Diese russische Kleinbildkamera – optisch und technisch eine KMZ Zorki C – soll dem unbedarften Sammler eine wertvolle Leica vorspiegeln, weshalb man auf der Deckkappe den Leica-Schriftzug nachgeahmt hat, dazu die Beschriftung „D. R. P.“ (für Deutsches Reichs-Patent) und „Ernst Leitz Wetzlar“. Als Seriennummer wurde willkürlich die „20169“ eingraviert. Demnach müsste das eine Leica I von 1929 sein (im Nummernkreis von 13301 bis 21478), aber schon das zeigt, dass das nicht stimmen kann. Es gibt „bessere Fälschungen“, bei denen die Kamera wenigstens aussieht wie eine Leica und nicht wie eine Zorki aus den 1950er Jahren. Wenigstens hat man darauf verzichtet, auf dem Zorki-Body ein Hakenkreuz einzugravieren. Ein Hakenkreuz findet sich auf dem Objektivschutzdeckel. Diese dunkelbraune „Belederung“ mit dünnem Furnierholz gab es auch nie original bei Leitz.
Die Zorki C ist im Wesentlichen eine Zorki-1-Kamera mit zusätzlichem Synchronkontakt. Die Zorki C („C“ = auf Russisch „S“ für Synchronisation) ist eine klassische Messsucherkamera mit geteiltem Suchereinblick für den Messsucher und den Bildsucher. PC-Buchse am Gehäuse, weshalb die Deckkappe höher gebaut werden musste. Zubehörschuh ohne Mittenkontakt,
KMZ begann 1947 mit der Herstellung von Leica-Kopien, nach einer Vorserie aus Teilen von FED, begann die richtige Produktion 1949 mit der Zorki I, einer Leica-II-Kopie. Die Zorki C kam 1955 auf den Markt. So grobschlächtig das Gehäuse auch aussieht, der Verschluss und der Filmtransport des Museumsmodells funktionieren heute noch. Von diesem Typ sollen insgesamt etwa 470.000 Exemplare gebaut worden sein, wieviele Leica-Nachahmungen auf den Markt kamen, ist schwer zu sagen, da manchmal auch nur die Deckkappe ausgetauscht und neu graviert wurde.
Anmerkung:
Offensichtlich stört es weder eBay noch die zahlreichen Händler, die solche Kameras bei eBay anbieten, dass es nach Paragraf 86 Strafgesetzbuch verboten ist, das Hakenkreuz-Symbol öffentlich zu verbreiten. Dieses Verbot gilt übrigens nicht, „wenn die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient“ – wie hier auf diesen Seiten auch bei diesem Exemplar..
Siehe auch: KMZ Zorki C.